Förderungen
für den Heizungstausch 2024
Ab 01. Jänner 2024 gelten in Österreich neue Förderungen für den Heizungstausch und die thermische Sanierung. Der Tausch fossiler Heizungen durch klimafreundlichere Alternativen wird mit durchschnittlich 75 % durch Bundesförderungen gedeckt. Hier erfahren Sie einige wichtige und interessante Details dazu.
Wer seine alte Heizung erneuern möchte, kann loslegen. Am 17. Oktober 2023 von der österreichischen Bundesregierung angekündigt, herrscht seit 12.12.2023 Klarheit darüber, wie die neuen Förderungen des Bundes zum Heizungstausch aussehen. Für den Heizungstausch gibt es ab 01. Jänner 2024 in Österreich entsprechende Anreize in Form neuer technologiespezifischer Förderpauschalen, damit der Umstieg von fossilen Gas-/ Öl-/Kohle-/Allesbrenner-/Direktstrom-Heizungen auf klimafreundlichere Wärmealternativen leichter fällt.
Heizungstausch-Förderungen für Ein- und Zweifamilienhäuser
Die Gesamtförderung des Bundes ist mit max. 75 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt (Ausnahme: Menschen mit geringem Einkommen – hier werden bis zu 100 % gefördert). Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gelten ab 01. Jänner 2024 folgende Förderpauschalen:
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Anschluss an die Nah- oder Fernwärme: 15.000 Euro
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Pellets-Zentralheizung oder Hackgutheizung: 18.000 Euro
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Scheitholz-Zentralheizung: 16.000 Euro
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Luft-/Wasser-Wärmepumpe: 16.000 Euro
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Wasser-/Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe: 23.000 Euro (für Bohrungen gibt es 5.000 Euro extra)
Gefördert werden nicht nur die Kosten des Gerätes (also z. B. der Pelletskessel oder die Wärmepumpe), sondern auch Planungskosten, Tiefenbohrungen/ Erdkollektoren, zentrale Heizungsregelung, Speicher, Elektroinstallationen für die Heizung, oder Demontage-/Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel-/ Tankanlage.
Ab 2024 werden auch Wärmepumpen mit Vorlauftemperaturen von bis zu 55° C gefördert – das kommt dem Sanierungsbereich entgegen, da das Wärmeabgabesystem nicht fundamental getauscht werden müsste (was in der alten Förderung mit einer zulässigen Vorlauftemperatur von 40° C der Fall war).
Für Wärmepumpen, die mit einem Kältemittel mit höherem GWP-Wert(von 1.500 und mehr) arbeiten, wird die Förderung um 20 % reduziert.
SAUBER HEIZEN FÜR ALLE
FÜR EINKOMMENSSCHWACHE HAUSHALTE
Mit der Förderung „Sauber Heizen für Alle" werden einkommensschwache Haushalte beim Heizungstausch besonders unterstützt. Für den Tausch eines fossilen Heizsystems (Öl, Gas, Allesbrenner, Stromdirektheizung) gegen eine klimafreundliche Holzzentralheizung, Wärmepumpe oder einen Nah-/Fernwärmeanschluss werden 100% der Kosten gefördert. In den Genuss kommen Haushalte, deren monatliches Nettoeinkommen (Jahreseinkommen inkl. Sonderzahlungen geteilt durch zwölf) unter einem bestimmten Wert liegt. Im Einpersonenhaushalt sind das 1.904 Euro, bei Mehrpersonenhaushalten erhöht sich diese Grenze je Erwachsenen um den Faktor 0,5 und je Kind um 0,3. Beispielhafte Werte:
Haushalt mit 1 Person: 100% Förderung bei max. 1.904 Euro Netto-Haushaltseinkommen
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Haushalt mit 2 Erwachsenen und 1 Kind*: 100% bei max. 3.427 Euro
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Haushalt mit 1 Erwachsenen und 2 Kindern*: 100 % bei max. 3.046 Euro
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Haushalt mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern*: 100% bei max. 3.998 Euro
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Die förderbaren Gesamtkosten sind wie folgt gedeckelt:
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Nah- oder Fernwärme: 28.234 Euro
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Pellets- oder Hackgutkessel: 35.893 Euro
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Stückholz: 29.816 Euro
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Luftwärmepumpe: 25.383 Euro
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Erd- und Grundwasserwärmepumpen: 37.252 Euro
*Als Kind gilt eine Person unter 14 Jahren.
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Die Förderung läuft bis 31. Dezember 2024.
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